Statuten des Starboot "de Marc"

1.       Zweck des Starboot-Eignerclubs de Marc
Der Starbooteignerclub „de Marc“ verfolgt folgendes Ziel:
-    Förderung des Starboot segelns am Hallwilersee mit dem Star „de Marc“
Die Mitglieder des Starboot-Eignerclus „de Marc“ geben sich selbst, Junioren des Segelclubs Hallwil und der Starflotte Halse sowie anderen Interessenten die Möglichkeit, Starboot zu segeln, gemäss separatem Benützerreglement.

2.       Mitglieder

2.1     Aufnahme
Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet die jährliche Generalversammlung (GV). Sie kann die Aufnahme ohne Begründung verweigern. Die Aufnahme muss durch 2/3 der Mitglieder erfolgen.

2.2     Austritt
Der Austritt ist auf Ende jeder Segelsaison (Stichtag GV) ohne Begründung möglich.

2.3     Ausschluss
Ein Ausschluss erfolgt automatisch, wenn ein Mitglied, trotz Mahnung, den Mitgliederbeitrag bis Ende eines Jahres nicht bezahlt.

2.4     Stimmrecht
Jedes Mitglied verfügt an der GV über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

2.5     Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge werden an der Gründungsversammlung und der jährlichen GV im Voraus festgelegt. Zu diesem Zweck wird jährlich ein Budget aufgestellt, beinhaltend die Kosten für Standplatz, Kran, Winterlager, Haftpflicht- und Kaskoversicherung, Rückstellungen für Reparaturen, etc. Diese Kosten werden nach Abzug von Gönnerbeiträgen, Sponsorenbeiträgen, freiwilligen Spenden etc. durch die Anzahl Mitglieder geteilt.

3.       Vorstand
Der Vorstand wird jährlich gewählt und besteht aus
-    Präsident/-in
-    Kassier/-in
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und ist Ansprechpartner für alle Aktivitäten, gemäss Benützungs-Reglement.

4.       Generalversammlung (GV)
Es wird jährlich in den Wintermonaten eine ordentliche GV durchgeführt. Eine ausserordentliche GV kann jederzeit vom Vorstand, oder auf Wunsch von 50% der Mitglieder, einberufen werden. Die Teilnahme an der GV ist obligatorisch.

5.       Auflösung des Starboot-Eignerclubs „de Marc“
Die Auflösung des Clubs kann durch die GV bestimmt werden. Es braucht dazu Einstimmigkeit und zwingende Gründe wie:
-    Interesselosigkeit der Mitglieder und möglicher anderer Benützer (kein Gebrauch des Bootes)
-    Allgemeiner Bootszustand (nicht mehr Instand stellbar, etc.)
-    Andere wichtige Gründe

In erster Linie wird versucht, das Boot zu verkaufen. Ist dies nicht mehr möglich wird das Boot entsorgt. Verkauf und/oder Entsorgung erfolgen gemäss separatem Liquidationsreglement.

Beinwil am See, den 14. April 1997

         

Statuten Starboot "de Marc"
Starbooteignerclub De Marc
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