Reglement des Starboot "de Marc"

Benützungsreglement Starboot „de Marc“

01.     Benützer des Starboots „de Marc“
Grundbedingung für die Benützung des Starbootes „de Marc“ ist der Segelschein D. Folgende Segler können das Starboot de Marc benützen:

1.  Mitglieder des Starboot-Eignerclubs „de Marc“
2.  Junioren des SCH oder der Halse-Flotte
3.  Mitglieder des Segelclubs Hallwil SCH
4.  Andere Segler

 02.     Prioritäten
Wie aufgelistet unter Artikel 1, in der Reihenfolge 1-4, mit folgenden Prioritäten:
-    Wenn eine Mannschaft der Gruppen 1-4 den Starcup der Halse-Flotte mitsegelt (alle Regatten)
-    Wenn Junioren den Star für das Junioren-Training an den offiziellen Trainingstagen des SCH benützen
-    Auswärtige Segler, die die Georg Müller- und Sigi Memorial-Regatta mitsegeln.
Alle Prioritäten werden nur in Absprache mit dem Präsidenten oder Kassier gewährt und entsprechend bestätigt.

03.     Reservation / Benützung
Reservationen / Benützung sind per Mail an info@starboot-de-marc.ch zu melden. Die Reservation wird im Kalender Starboot-de-marc eingetragen und ist mit dem Eintrag bestätigt.
Präsident und Kassier können die Benützung durch die Benutzergruppen 2, 3 und 4 ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Nach jeder Benützung wird das Boot „de Marc“ innen und aussen gereinigt und getrocknet, zugedeckt und an seinen Platz zurückgestellt.

04.     Kosten für die Benützung
Grundsätzlich werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die in Artikel 1 genannten
Benützer 2-4 dürfen aber eine freiwillige Spende leisten.

05.     Benutzungen / Bewegungen
Alle Bewegungen, Benützungen sowie Arbeiten etc. müssen dem Präsidenten
oder per Mail an info@starboot-de-marc.ch gemeldet werden.

Defekte oder Probleme müssen per E-Mail an info@starboot-de-marc.ch gemeldet werden.

06.     Nasse Segel
Diese sind vom Benutzer zu trocknen und danach sofort wieder im Schiff zu deponieren.

07.     Inventar / Defekt
https://e.pcloud.link/publink/show?code=kZznuqZVBdNkUmnYfb4kMyelJkE5h2A0QcX
Das Boot ist segelfertig ausgerüstet. Das Inventar wird im Schiff bewusst auf dem Minimum gehalten. Nach jedem Benützen ist das Inventar zu kontrollieren. Bei Verlust oder Defekt haftet der Benützer gemäss Eintrag im Reservationskalender.

08.     Kranschlüssel
Bei der Reservations-Bestätigung wird auch gemeldet, wo sich der Kranschlüssel/Fahrzeugausweis
befinden. Dieser muss immer sofort zurückgelegt werden.

09.     Versicherung
Das Boot hat eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Vollkasko Selbstbehalt beträgt CHF 500.00.
Alle Versicherungsprobleme werden mit dem Präsidenten oder Kassier gelöst. Das gemeinsame Vorgehen bei einem Schadenfall ist ein absolutes Muss.    

10.     Schäden / Sorgfaltspflicht
Jeder Segler ist für Schäden am Starboot „de Marc“ oder Schäden an anderen Booten/
Personen (Drittschäden) selbst verantwortlich. Benützung und Segeln mit dem
Starboot „de Marc“ auf eigene Haftung und Gefahr. Der Starboot-Eignerclub kann nicht
für Schäden oder mangelnde Wartung/Sorgfaltspflicht am Starboot „de Marc belangt
werden.

Die Sorgfaltspflicht obliegt jedem einzelnen Mitglied und Benützer. Schäden sind in
jedem Fall gleichentags per E-Mail an info@starboot-de-marc.ch zu melden.

11.     Unterhalt und Pflege
Die Pflege und Unterhaltsarbeiten am Starboot „de Marc“ werden von den Mitgliedern
ausgeführt. Der Präsident und/oder Kassier organisieren den Unterhalt und die Pflege.

12.     Fahrzeugausweis
Bei der Reservation des Starboots de Marc wird auch mitgeteilt, wo sich der Fahrzeugausweis für das Schiff befindet.

13.     Adressen
Die vollständigen Adressen des Präsidenten und des Kassiers sind auf der Homepage www.starboot-de-marc.ch ersichtlich.

Beinwil am See, im Mai 2025

 

 

PDF Reglement
Starbooteignerclub De Marc
Reglement