Liquidationsreglement des Starboots "de Marc"

Die Generalversammlung bestimmt über eine Liquidation des Starboots „de Marc“.

Bei einem Verkauf des Bootes geht ein Liquidationsgewinn an den Starboot-Eignerclub
„de Marc“.

Bei einer Entsorgung werden die Kosten vom Starboot Eignerclub „de Marc“ getragen. Die Kosten beschränken sich auf reine Entsorgungskosten (Verbrennung/Entsorgung von Altmaterial, Transport, etc.). Für Arbeitsstunden der Mitglieder wird keine Entschädigung geleistet. Helfer und Liquidatoren bei einer Entsorgung können das brauchbare Zubehör unter sich aufteilen.

 

5712 Beinwil am See, 14. April 1997

Starbooteignerclub De Marc
Liquidationsreglement